Der Kontrollplan


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Mit der Veröffentlichung des Kontrollschemas und der entsprechenden Kostentabelle in der Gazzetta Ufficiale vom 10.
April 2002 sind die Vorschriften für die Anwendung des Ministerialdekrets vom 29. Mai 2001 komplett, das eine neue Regelung für die Kontrolle der italienischen Weine mit Usprungsbezeichnung vorsieht.
Mit diesem Dekret wird ein für alle Unternehmer und während aller Produktionsphasen gültiges Kontrollsystem eingeführt.
Es umfaßt Traube, Wein und Endprodukt auf der Flasche, um nachzuprüfen, ob die Verwender einer Ursprungsbezeichnung allen Anforderungen der in den verschiedenen Produktionsdisziplinaren enthaltenen, rechtskräftigen Normen entsprochen haben.
Zur Kontrolle gibt es Formulare für jede Unternehmensart, die Gegenstand der Kontrolle ist , d.h. Weinbauern, Weinhersteller und Abfüller und vorgesehen sind zwei eng miteinander verbundene und voneinander abhängige Aktivitäten: Die erste betrifft das Urteil über die Übereinstimmung (oder die Verfügbarkeit) der betreffenden Produktmenge mit der deklarierten Erntemenge der Trauben, mit der Anmeldung zur Echtheits-Zertifizierung des Weins und den Mitteilungen über die Abfüllung der bereits zertifizierten Partien.
Diese Beurteilungen basieren auf den zur Verfügung stehenden Belegen aus den Weinbergsregistern, den Anmeldungen der Erntemengen und der Lagerbestände, die Gegenstand der notwendigen Überprüfungen sind. Diese Beurteilungen müssen für alle Wein-Partien angefertigt werden und bedeuten gleichzeitig eine aktuelle Bestandsaufnahme der Situation jedes einzelnen Betriebs und damit der gesamten Ursprungsbezeichnung.

Die zweite betrifft Inspektionen bei Traubenproduzenten, weiterverarbeitenden Betrieben und Abfüllern und Abpackern.
Diese Kontrollen müssen anhand von aussagekräftigen Stichproben an wenigstens 25% der angegebenen Jahresproduktion durchgeführt werden und erlauben den Vergleich der tatsächlichen Situation mit den abgegebenen Erklärungen. Sie stellen damit eine Art Endkontrolle des ganzen Systems dar.
Im Weinberg werden die im Produktionsdisziplinar vorgesehenen Bedingungen für den Anbau und das Erziehungssystem überprüft ebenso wie der erreichbare Höchstertrag pro Hektar usw.
Im Keller wird die Einhaltung der im Produktionsdisziplinar vorgesehenen Methoden kontrolliert und darüberhinaus natürlich durch die Entnahme von Most- und Weinproben sichergestellt, dass das Produkt den Mindestanforderungen des Disziplinars entspricht. Mit chemisch-physikalischen und organoleptischen Anlaysen wird während der Abfüllung überprüft, ob das Produkt mit den zertifizierten Partien übereinstimmt und ob die Bezeichnungen auf dem Etikett korrekt sind.